- Vermögensamt
- Kurzbezeichnung für die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen; mit der Durchführung nach dem ⇡ Vermögensgesetz beauftragt. Ausgenommen ist die Rückübertragung von Unternehmen, die den übergeordneten Landesämtern für offene Vermögensfragen obliegt.
Lexikon der Economics. 2013.